Kostenlose Anfrage

DIE RÜMPLER · MÜNCHEN & UMGEBUNG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Räume schaffen. Werte erhalten. Zukunft gestalten.

Die Rümpler – Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und weitere Dienstleistungen

Stand: November 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Die Rümpler, Inhaber Bobbie Schulz, Kistlerweg 3, 85570 Markt Schwaben, Deutschland, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“.
  2. Sie gelten für Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Wohnungsauflösungen, Gewerbeauflösungen, Demontagearbeiten, Räumungen, Entsorgungsleistungen, Reinigungsarbeiten und weitere ausdrücklich vereinbarte Dienstleistungen.
  3. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
  4. Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

  1. Anfragen über die Website, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich und stellen noch keinen Vertragsschluss dar.
  2. Angebote werden auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Informationen, gegebenenfalls eingereichter Fotos sowie einer Besichtigung des betreffenden Objekts erstellt.
  3. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein verbindliches Angebot annimmt oder die Parteien den Auftrag anderweitig verbindlich vereinbaren.
  4. Der konkrete Leistungsumfang, der vereinbarte Preis und der Ausführungstermin ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Auftragsbestätigung.
  5. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Hierfür genügt grundsätzlich die Textform, beispielsweise per E-Mail.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Auftragnehmer erbringt die im jeweiligen Auftrag ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
  2. Hierzu können insbesondere gehören:
    • Entrümpelung von Wohnungen, Häusern, Kellern und Dachböden
    • Haushalts- und Wohnungsauflösungen
    • Gewerbe-, Büro- und Geschäftsauflösungen
    • Demontage von Einbauküchen und Möbeln
    • Abtransport und fachgerechte Entsorgung
    • Besenreine Übergabe
    • Gesondert vereinbarte Reinigungsarbeiten
    • Weitere individuell vereinbarte Zusatzleistungen
  3. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
  4. Eine besenreine Übergabe umfasst grundsätzlich das Entfernen des vereinbarten Räumungsguts und das grobe Auskehren der geräumten Flächen. Eine vollständige Grund- oder Endreinigung ist nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. Renovierungs-, Sanierungs- und sonstige handwerkliche Leistungen werden nur erbracht, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Leistungen können gegebenenfalls durch rechtlich eigenständige Fachbetriebe angeboten werden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vereinbarten Räumlichkeiten zum Ausführungstermin zugänglich sind und die erforderlichen Zugangsberechtigungen vorliegen.
  2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er zur Beauftragung der Räumung und zur Verfügung über die zur Entsorgung bestimmten Gegenstände berechtigt ist.
  3. Persönliche Dokumente, Bargeld, Schmuck, Datenträger, Wertgegenstände und Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, sind vor Beginn der Arbeiten zu sichern oder eindeutig zu kennzeichnen.
  4. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Umstände, die für die Durchführung relevant sind, insbesondere über schwer zugängliche Bereiche, außergewöhnlich schwere Gegenstände, mögliche Schadstoffe oder besondere Sicherheitsrisiken.
  5. Soweit erforderlich, stellt der Auftraggeber die Nutzung vereinbarter Zufahrts-, Lade- und Parkmöglichkeiten sicher. Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen werden entsprechend der individuellen Vereinbarung eingeholt.
  6. Entstehen durch unzutreffende oder unvollständige Angaben zusätzliche Leistungen oder Kosten, werden diese vor ihrer Ausführung nach Möglichkeit mit dem Auftraggeber abgestimmt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
  2. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt.
  3. Gegenüber Unternehmern können Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies entsprechend kenntlich gemacht wird.
  4. Vereinbarte Festpreise gelten für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang und die dort zugrunde gelegten Bedingungen.
  5. Zusätzliche, nicht vereinbarte Leistungen werden nur nach entsprechender Beauftragung gesondert berechnet.
  6. Die Vergütung ist nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Zugang einer entsprechenden Rechnung fällig, sofern keine andere wirksame Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
  7. Anzahlungen oder Abschlagszahlungen können individuell vereinbart werden.
  8. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 6 Zusätzliche Arbeiten und unvorhergesehene Umstände

  1. Stellt sich während der Durchführung heraus, dass der tatsächliche Leistungsumfang wesentlich von den Angaben bei Angebotserstellung abweicht, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber.
  2. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:
    • Erheblich größeren Räumungsmengen
    • Nicht angegebenen zusätzlichen Räumen
    • Verdeckten oder schwer zugänglichen Gegenständen
    • Außergewöhnlich schweren oder aufwendig zu demontierenden Einrichtungen
    • Unerwarteten Schadstoffen oder gefährlichen Abfällen
    • Zusätzlichen Entsorgungsanforderungen
  3. Erforderliche Zusatzleistungen und deren Vergütung werden gesondert vereinbart.
  4. Kommt eine erforderliche Vereinbarung nicht zustande, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Entsorgung und besondere Abfallarten

  1. Die Entsorgung erfolgt im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften.
  2. Sonderabfälle und gefährliche Stoffe, beispielsweise Asbest, bestimmte Chemikalien, kontaminierte Materialien oder andere besonders überwachungsbedürftige Abfälle, sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die rechtlichen Voraussetzungen für deren Umgang und Entsorgung erfüllt sind.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bekannte gefährliche Stoffe oder besondere Entsorgungsrisiken vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
  4. Werden während der Arbeiten unbekannte gefährliche Stoffe festgestellt, kann der Auftragnehmer die betroffenen Arbeiten bis zur Klärung einer sicheren und rechtmäßigen Vorgehensweise unterbrechen.
  5. Die Entsorgung erfolgt über hierfür geeignete und, soweit erforderlich, entsprechend berechtigte Entsorgungsunternehmen.

§ 8 Eigentum, Wertgegenstände und verwertbare Gegenstände

  1. Der Auftraggeber versichert, zur Verfügung über die zur Räumung oder Entsorgung bestimmten Gegenstände berechtigt zu sein.
  2. Gegenstände, die nicht entsorgt oder entfernt werden sollen, sind vor Beginn der Arbeiten eindeutig zu kennzeichnen.
  3. Das Eigentum an Gegenständen geht nicht allein durch deren Bereitstellung zur Entrümpelung auf den Auftragnehmer über.
  4. Eine Übernahme, Anrechnung oder Verwertung einzelner Gegenstände durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung.
  5. Werden während der Räumung offensichtlich wertvolle Gegenstände, Bargeld, persönliche Dokumente oder vergleichbare Gegenstände entdeckt, die nicht eindeutig zur Entsorgung bestimmt sind, wird der Auftraggeber hierüber informiert und das weitere Vorgehen abgestimmt.
  6. Eine Verrechnung des Wertes verwertbarer Gegenstände mit dem Auftragspreis erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 9 Termine und Durchführung

  1. Vereinbarte Ausführungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten.
  2. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden kann.
  3. Bei unvorhersehbaren Ereignissen, die die Durchführung erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, informieren sich die Parteien gegenseitig und stimmen das weitere Vorgehen ab.
  4. Hierzu können insbesondere erhebliche Verkehrsbehinderungen, extreme Wetterereignisse, behördliche Maßnahmen oder unvorhersehbare Sicherheitsrisiken gehören.
  5. Gesetzliche Rechte wegen Verzögerungen oder Leistungsstörungen bleiben unberührt.

§ 10 Terminabsagen und Vertragsbeendigung

  1. Der Auftraggeber kann eine Terminverschiebung oder Stornierung anfragen. Die Parteien bemühen sich um eine einvernehmliche Lösung.
  2. Ob und in welchem Umfang bei einer Vertragsbeendigung eine Vergütung oder ein Ersatz bereits entstandener Aufwendungen geschuldet ist, richtet sich nach der Art des Vertrags, den individuellen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Eine pauschale Stornogebühr wird durch diese AGB nicht festgelegt.
  4. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

§ 11 Haftung und Schäden

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes wirksam vereinbart ist.
  2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unbeschränkt.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  5. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften sowie Ansprüche aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleiben unberührt.
  6. Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Schäden möglichst zeitnah mitzuteilen, damit eine gemeinsame Dokumentation und Prüfung erfolgen kann. Eine verspätete Mitteilung führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.

§ 12 Abnahme und Übergabe

  1. Nach Abschluss der Arbeiten kann eine gemeinsame Begehung des Objekts durchgeführt werden.
  2. Der Zustand des Objekts und die erbrachten Leistungen können in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden.
  3. Soweit erforderlich und zulässig, können zur Dokumentation der Leistungserbringung Fotos angefertigt werden.
  4. Die gesetzlichen Vorschriften über Abnahme, Mängelrechte und Gewährleistung bleiben unberührt.
  5. Die Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls führt nicht zum Ausschluss gesetzlicher Ansprüche wegen verdeckter oder später festgestellter Mängel.

§ 13 Einsatz von Mitarbeitern und Subunternehmern

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen geeignete Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen, soweit keine persönliche Leistungserbringung vereinbart wurde und keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
  2. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags verbleibt beim Auftragnehmer, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
  3. Gesetzliche Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen werden beachtet.

§ 14 Ergänzende Dienstleistungen und Vermittlungen

  1. Auf Wunsch des Auftraggebers können ergänzende Dienstleistungen oder Kontakte zu geeigneten Kooperationspartnern vermittelt werden.
  2. Hierzu gehören beispielsweise Immobilienvermittlung, Energieberatung, Renovierung, Sanierung, Küchenplanung oder weitere Dienstleistungen.
  3. Eine solche Vermittlung ist nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Verträge mit rechtlich eigenständigen Kooperationspartnern kommen grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Kooperationspartner zustande, sofern nichts anderes vereinbart wird.
  5. Etwaige Vermittlungsvergütungen oder Provisionen werden unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen vereinbart und abgerechnet.
  6. Die Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
  2. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und die weiteren vorgeschriebenen Informationen.
  3. Die Widerrufsfrist beträgt bei den hier beschriebenen Dienstleistungsverträgen grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss.
  4. Soll mit der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, sind die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen und Informationen einzuholen.
  5. Ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts kommt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.
  6. Gesetzliche Ansprüche auf Wertersatz bei einem Widerruf bleiben unberührt.
  7. Die gesetzlichen Widerrufsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

§ 16 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, die jeweiligen Rechtsgrundlagen und die Rechte betroffener Personen enthält unsere Datenschutzerklärung unter:

https://platzpiloten.de/datenschutz

§ 17 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
  2. Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
  3. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten die gesetzlichen Regelungen über zulässige Gerichtsstandsvereinbarungen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Rümpler
Inhaber: Bobbie Schulz
Kistlerweg 3
85570 Markt Schwaben
Deutschland

Telefon: 0170 3121724
E-Mail: info@dieruempler.de
Website: https://platzpiloten.de

Direkter Kontakt

Fragen vorab?

Kostenlose Anfrage